Erwin Brunner ist CEO der BrunnerInvest AG.
Wir sprachen mit Erwin Brunner über Wealth Management, den Bankenstandort Schweiz und das Schweizer Bankgeheimnis.
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Was verstehen Sie unter einem Vermögensverwaltungsauftrag?
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Erwin Brunner
Bei einem Vermögensverwaltungsauftrag ermächtigt der Kunde seinen Vermögensverwalter, sein Vermögen gegen ein fixes Entgelt selbständig zu verwalten. Am Anfang erarbeiten wir mit dem zukünftigen Kunden ein Risikoprofil und leiten davon die Anlagestrategie ab. In der Strategie wird festgelegt, in welche Anlagekategorien wie viel investiert wird.
Für wen ist eine professionelle Vermögensverwaltung sinnvoll?
Erwin Brunner
Grundsätzlich ist eine professionelle Vermögensverwaltung für alle sinnvoll, denn niemand möchte sein Geld einem Laien überlassen. Eine professionelle und individuelle Betreuung empfehlen wir aufgrund des zeitlichen und finanziellen Aufwands jedoch erst ab einem bestimmten Mindestbetrag. Dieser variiert von Finanzinstitut zu Finanzinstitut. Bei der BrunnerInvest erachten wir eine Mindestanlagesumme von CHF 500'000 – 1'000'000 als zweckmässig.
Wieso ist die Schweiz ein bevorzugtes Land für Vermögensanlagen?
Erwin Brunner
Die Schweiz bietet alles, was anspruchsvolle Privatanleger wünschen: Gut ausgebildete, zuverlässige und professionelle Fachkräfte; das Bankgeheimnis; Tradition gepaart mit neusten finanzwissenschaftlichen Erkenntnissen; eine stabile politische und wirtschaftliche Umgebung; wenig steuerliche Nachteile; eine grosse Auswahl an Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern, die zentrale geographische Lage in Europa und eine gewisse Unabhängigkeit als nicht EU-Mitglied.
Warum eine private Vermögensverwaltung und nicht direkt die Bank?
Erwin Brunner
Eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft kann aufgrund ihrer überschaubaren Grösse einen anspruchsvollen Kunden sehr persönlich betreuen. Im Gegensatz zu Banken kommt es selten zu personellen Wechseln. Der Betreuer begleitet seine Kunden über viele Jahre und kann dadurch noch besser auf die Bedürfnisse eingehen. Zudem können unabhängige Vermögensverwalter ihre Entscheide ohne Rücksicht auf bankpolitische Begebenheiten neutral, unabhängig und rasch fällen. Sie werden nicht gezwungen, eigene Bankprodukte bei ihrer Klientschaft zu platzieren. Sie sind frei in der Auswahl der geeignetsten Produkte für ihre Klienten.
Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Bank, Anleger und Vermögensverwalter ab?
Erwin Brunner
Der Anleger behält sein Konto und sein Wertschriftendepot bei seiner Bank. Diese ist weiterhin für die Abwicklung aller Transaktionen verantwortlich. Welche Banktransaktionen wann und in welchem Umfang vorgenommen werden, entscheidet der unabhängige Vermögensverwalter selbständig (selbstverständlich immer im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages). Er leitet die Aufträge an die Bank weiter und diese führt sie aus. Der Vermögensverwalter überwacht die Ausführungen und fasst die Ergebnisse in Form eines periodischen Berichts an den Kunden zusammen.
Welchen Vermögensschutz hat der Anleger?
Erwin Brunner
Das Vermögen des Anlegers liegt in Form von Wertschriften oder Barbeständen weiterhin im Depot seiner Bank. Es spielt keine Rolle, ob sein Vermögen von einem Angestellten der Bank oder einem unabhängigen Vermögensverwalter betreut wird. Ein expliziter Vermögensschutz existiert in der Schweiz nicht. Der Anleger hat natürlich die Möglichkeit, bei groben Verstössen gegen die Sorgfaltspflicht gegen die fehlbaren Parteien gerichtlich vorzugehen, sei dies ein Vermögensverwalter oder eine Bank.
Welche Sicherheiten bietet das Schweizer Bankgeheimnis?
Erwin Brunner
Das Schweizer Bankgeheimnis bietet nach wie vor weltweit eine grosse Sicherheit für Anleger. Ohne richterliche Verfügung ist es für aussen stehende Personen und Behörden nicht möglich, irgendwelche Informationen über Investoren zu erhalten. Das Ziel des Bankgeheimnisses wurde im 2005 einmal mehr wieder politisch bestätigt.
Wie stehen Risiko und Ertrag zueinander?
Erwin Brunner
Die Kunst des Wealth Managements besteht darin, mit möglichst geringem Risiko langfristig den höchstmöglichen Ertrag zu erzielen. Es gilt dabei, dieses Verhältnis je nach Risikoprofil des Kunden zu optimieren. Manchmal ist es möglich, mit einem leicht höheren Risiko einen klaren Mehrertrag zu erwirtschaften oder die Risiken bei gleich bleibendem Ertragspotenzial leicht zu senken. Tatsache ist, dass Aktien langfristig klar eine bessere Performance ausweisen als Obligationen. Der Mehrertrag rechtfertigt die grösseren Preisschwankungen von Aktien. Diese Volatilität kann durch den Einsatz von Fund-of-Funds wiederum reduziert werden, bei gleich bleibendem Gewinnpotential. Es gilt aber immer: «No Risk – No Fun»!
Interview: Karin Bosshard, Buonsenso GmbH, PR-Partner von change.ch
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